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Sozialtarif

Haushalte mit geringem Einkommen haben seit 1. April 2026 die Möglichkeit, Strom zu einem gestütztem Preis zu beziehen. Der gestützte Preis für begünstigte Haushalte ist gesetzlich geregelt. Ein Anspruch kann nicht bei der PKR beantragt werden, sondern ist mit einer Befreiung von der Entrichtung des ORF-Beitrages verknüpft. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).

Gestützter Preis für begünstigte Haushalte

Oft gestellte Fragen