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Energiegemeinschaften

Bürgerenergiegemeinschaften

Die BEG darf elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.

Der Vorteil? Die gemeinsame Nutzung von elektrischer Energie österreichweit in den Netzebenen 1 bis 7. Das Netzentgelt ist unabhängig davon in voller Höhe zu entrichten.

Erneuerbare Energiegemeinschaften

Einfach gesagt, bezeichnet eine Erneuerbare Energiegemeinschaft den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Die Erzeugungsanlage:n und die Teilnehmer:innen sind über das öffentliche Netz miteinander verbunden. Das öffentliche Netz wird dafür allerdings nur teilweise beansprucht. Daher wird für die ausgetauschten Energiemengen ein reduziertes Netzentgelt verrechnet. Zusätzlich gelten Erleichterungen bei den Abgaben.
Der verbleibende Netzbezug kommt weiterhin aus dem öffentlichen Netz und unterliegt der gewohnten Verrechnung. Teilnehmer:innen können für diesen verbleibenden Netzbezug den Energieversorger individuell frei wählen.

Der Nahbereich

Innerhalb unseres Konzessionsgebietes gibt es zwei unterschiedliche Grenzen für den Nahebereich:

Dementsprechend kommen auch zwei unterschiedliche Ortsnetztarife zur Anwendung: Für Teilnehmer:innen einer lokalen Energiegemeinschaft gilt ein stark veringerter Ortsnetztarif. Für Teilnehmer:innen einer regionalen Energiegemeinschaft gilt ein etwas veringerter Ortsnetztarif. Die Zuordnung erfahren Sie bei uns.

Grundsätzliches zur den vergünstigten Netzentgelten

Der Arbeitspreis für das Netznutzungsentgelt für teilnehmede Netzbenutzer:innen einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft in Bezug auf jenen Verbrauch, der durch zugeordnete eingespeiste Energie einer Erzeungsanlage aus der Gemeinschaft abgedeckt wird, ist um nachfolgende Prozentsätze reduziert:

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

Der § 16a ElWOG 2010 gibt schon seit längerem die Möglichkeit zum Betrieb von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - in der Regel wird es sich dabei um Photovoltaik-Anlagen handeln. Im Informationsblatt finden Sie alle notwendigen Details. Grundsätzlich ist bei der Errichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen ebenso die vorgesehende Vorgehensweise zu beachten. Es ist empfehlenswert frühzeitig im Planungs-/Errichtungszeitraum mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber den gemeinschafltichen Betrieb zu akkordieren.

Beachten Sie, dass die Verträge zwischen uns als Netzbetreiber einerseits und jedem teilnehmenden Berechtigten bzw. dem Betreiber der Anlage andererseits von uns ausgestellt werden. Vorlagen für die weiteren Verträge können Sie beispielsweise von der PV-Gemeinschaft Informationsplattform beziehen.

Weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften finden Sie unter: