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Modelle gemeinsamer Energienutzung

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten Energie gemeinsam zu nutzen, welche auf die Netzentgelte sowie teilweise auf die Steuern/Abgaben unterschiedliche Auswirkungen haben - Vor- und Nachteile auf Ihre Energierechnungen sind vom Netzbetreiber unabhängig.

Nachfolgende Modelle sind vorgesehen:

Bürgerenergiegemeinschaften

Die BEG darf elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken. Damit kann elektrische Energie österreichweit in den Netzebenen 1 bis 7 gemeinsam genutzt werden.

Finanzielle Auswirkung: Das Netzentgelt ist unabhängig von der ausgetauschten Energiemenge in voller Höhe zu entrichten.

Erneuerbare Energiegemeinschaften

Einfach gesagt bezeichnet eine EEG den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Die Erzeugungsanlage:n und die Teilnehmer:innen sind über das öffentliche Netz miteinander verbunden - das öffentliche Netz wird dafür nur teilweise beansprucht. Teilnehmer:innen können für den verbleibenden Netzbezug den Energieversorger individuell frei wählen.

Finanzielle Auswirkung: Für die ausgetauschte Energiemenge wird ein reduziertes Netzentgelt verrechnet. Für die verbleibende Energiemenge (bzw. den übrigen Netzbezug) kommt das volle Netzentgelt zur Verrechnung.

Der Nahbereich

Innerhalb unseres Konzessionsgebietes gibt es zwei unterschiedliche Grenzen für den Nahebereich:

Dementsprechend kommen auch zwei unterschiedliche Ortsnetztarife zur Anwendung: Für Teilnehmer:innen einer lokalen Energiegemeinschaft gilt ein stark veringerter Ortsnetztarif. Für Teilnehmer:innen einer regionalen Energiegemeinschaft gilt ein etwas veringerter Ortsnetztarif. Die Zuordnung erfahren Sie bei uns.

Grundsätzliches zur den vergünstigten Netzentgelten

Der Arbeitspreis für das Netznutzungsentgelt für teilnehmede Netzbenutzer:innen einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft in Bezug auf jenen Verbrauch, der durch zugeordnete eingespeiste Energie einer Erzeungsanlage aus der Gemeinschaft abgedeckt wird, ist um nachfolgende Prozentsätze reduziert:

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

Der Betrieb einer GEA ist grundsätzlich auf den Wohnungseigentum zugeschnitten - in der Regel wird es sich dabei um Photovoltaik-Anlagen handeln. Im Informationsblatt finden Sie alle notwendigen Details. Grundsätzlich ist bei der Errichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen ebenso die vorgesehende Vorgehensweise zu beachten. Es ist empfehlenswert frühzeitig im Planungs-/Errichtungszeitraum mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber den gemeinschafltichen Betrieb zu akkordieren.

Beachten Sie, dass die Verträge zwischen uns als Netzbetreiber einerseits und jedem teilnehmenden Berechtigten bzw. dem Betreiber der Anlage andererseits von uns ausgestellt werden. Vorlagen für die weiteren Verträge können Sie beispielsweise von der PV-Gemeinschaft Informationsplattform beziehen.

Finanzielle Auswirkung: Für die Energie aus der GEA ist für die Teilnehmer kein Netzentgelt fällig. Für die verbleibende Energiemenge (Netzbezug) ist das Netzentgelt in voller Höhe zu entrichten.

Peer-to-Peer

Die P2P-Variante bietet einen einfachen Rahmen die eigene Energie mit anderen zu teilen - ohne Vereinsgründung oder vergleichbarem weiteren juristischen Aufwand - sowohl in Absicht der Gemeinnützigkeit oder der Erzielung eines Gewinnes. Die Zielgruppe für dieses Modell sind Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden - allerdings müssen sich alle Beteiligten aktuell in einem Konzessionsgebiet befinden. Die Abwicklung und Abrechnung der P2P-Verträge können entweder direkt zwischen den Vertragsparteien oder indirekt über einen Dienstleister/Organisator erfolgen.

Finanzielle Auswirkung: Unabhängig von der geteilten Energie ist das Netzentgelt in voller Höhe für die gesamte Energiemenge zu entrichten.

Weiterführende Informationen

Die Abwicklung aller Modelle der gemeinschaftlichen Energienutzung kann an einer zentralen Stelle organisiert werden. Eine Grundlage bietet die zur Verfügung gestellte Handlungsanleitung.

Weitere Informationen zu allen diesen Modellen finden Sie bei den nachfolgenden Stellen:

Letzte Änderung: 07.10.2026