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Erzeugungsanlagen

Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Erzeugungsanlage errichten wollen?
Für die Planung und Bauausführung einer solchen Anlage wenden Sie sich bitte an ein berechtigtes Unternehmen Ihrer Wahl. Möglicherweise ist eine Stromeinspeisung in unser Netz ohne vorherige Netzverstärkung gar nicht oder nicht im gewünschten Umfang möglich. Wir empfehlen daher frühzeitig vorab die Anschlussmöglichkeit prüfen zu lassen.

Vorgehensweise für Anlagen bis 800 W

Sogenannte Kleinsterzeugungsanlage bis 0,8 kW müssen Sie uns melden. Verwenden Sie dazu bitte das bereitgestellte Formular.

Vorgehensweise für Anlagen mit mehr als 800 W

  1. Anschlussanfrage und Informationsblatt für Erzeugungsanlagen
    Füllen Sie die Formulare mit Hilfe Ihres konzessionierten Elektrikers aus und lassen Sie uns dieses zukommen. Danach können wir die Daten Ihrer Anfrage in Bezug auf das Verteilernetz prüfen. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass ihr beauftragtes Unternehmen die einschlägigen Bestimmungen (insb. TOR Stromerzeugungsanlagen abrufbar unter www.e-control.at) beachtet. Weisen Sie Ihren Auftragnehmer darauf hin, dass die Technische Ausführungsbestimmungen sowie die Technische Bedingungen für den Parallelbetrieb der Netz NÖ GmbH zu beachten sind.
    Erst nach Einlangen Ihrer Unterlagen können wir Ihre Anfrage beantworten.
  2. Netzzugangsvertrag
    Danach stellen wir Ihnen ein Angebot zum Netzzugang aus, welches sich an den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen orientiert. Lassen Sie uns ein gezeichnetes Exemplar zukommen und danach können Sie mit der Ausführung Ihrer Anlage beginnen.
    Stimmen Sie mit uns den Errichtungstermin ab!
  3. Fertigstellungsmeldung und Datenblatt der Erzeugungsanlage
    Spätestens nach der Errichtung (aber vor der Inbetriebnahme) lassen Sie sich das Datenblatt von Ihrem Elektriker ausstellen. Dies dokumentiert Unterschiede zwischen der geplanten und der ausgeführten Anlage. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich Unterschiede Ihrer Anlage im Vergleich zur beantragten Anlage mit uns vorab zu klären. Ergänzend dazu benötigen wir die Fertigstellungsmeldung der Anlage durch Ihren Elektriker, um die normgerechte Ausführung der Anlage bestätigt zu haben.
  4. Inbetriebnahme
    Bevor Sie die Anlage in Betrieb nehmen können erhalten Sie von uns eine Betriebserlaubnis. Dazu ist jedenfalls eine positive Beurteilung unsererseits der vorgelegten Unterlagen notwendig; außerdem muss ein gültiger Abnahmevertrag über den von Ihnen eingespeiste Strom notwendig. In diesem Zusammenhang weisen wir gerne auf die OeMAG hin. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter Downloads.