Energiegemeinschaften
Nutzungsmöglichkeiten im Überblick
Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) ist die Umsetzung von erneuerbaren Energiegemeinschaften in Österreich geregelt. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen für die gemeinsame und lokale Nutzung von erneuerbarer Energie zusammengefasst.
Erneuerbare Energiegemeinschaften
Entsprechend dem EAG-Paket können Energiegemeinschaften nicht nur innerhalb von Objekten (z.B. Wohnhäusern) gebildet werden, sondern auch im Nahbereich, in unserem Fall innerhalb des Gemeindegebietes von Klein-Neusiedl. Ziel ist es Energie aus der Region in der Region zu verwerten.
Die Erzeugungsanlage/n und die Teilnehmer:innen sind über das öffentliche Netz miteinander verbunden. Die Zuordnung der Energie auf die einzelnen Verbraucher:innen der Energiegemeinschaft erfolgt wie bei den gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen. Das öffentliche Netz wird dafür nur teilweise beansprucht. Daher wird für diese Anteile ein reduziertes Netzentgelt (der Ortsnetztarif) verrechnet. Zusätzlich gelten Erleichterungen bei den Abgaben.
Der verbleibende Netzbezug kommt weiterhin aus dem öffentlichen Netz und unterliegt der gewohnten Verrechnung. Teilnehmer:innen können für diesen verbleibenden Netzbezug den Energieversorger individuell frei wählen.
Bürgerenergiegemeinschaften
Eine weitere Möglichkeit der direkten Zuordnung von Energieerzeugung und Verbrauch sind Bürgerenergiegemeinschaften. Auch diese sind im EAG-Paket geregelt.
Der Unterschied zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften besteht darin, dass keine örtlichen Einschränkungen bestehen. Verbraucher:innen und Erzeugungsanlage/n müssen in keinem räumlichen Nahebereich liegen. Außerdem muss der Strom nicht ausschließlich aus erneuerbaren Technologien stammen.
Da bei Bürgerenergiegemeinschaften das gesamte öffentliche Netz, je nach Ausdehnung über viele Netzebenen und unterschiedliche Netzbetreiber, beansprucht werden kann, ist kein verminderter Netztarif vorgesehen.
Der Nahbereich
Innerhalb unseres Konzessionsgebietes gibt es zwei unterschiedliche Grenzen für den Nahebereich:
- Der lokale Nahebereich ist der Einzugsbereich einer Trafostation. Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer:innen der Gemeinschaft sind über das Niederspannungsnetze einer Trafostation verbunden.
- Der regionale Nahebereich geht über den Bereich einer Trafostation hinaus. Um die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer:innen miteinander zu verbinden, werden auch regionale Mittelspannungsleitungen gebraucht.
Dementsprechend kommen auch zwei unterschiedliche Ortsnetztarife zur Anwendung: Für Teilnehmer:innen einer lokalen Energiegemeinschaft gilt ein stark veringerter Ortsnetztarif. Für Teilnehmer:innen einer regionalen Energiegemeinschaft gilt ein etwas veringerter Ortsnetztarif. Die Zuordnung erfahren Sie bei uns.
Grundsätzliches zu den Energiegemeinschaften
Die Regeln für die vergünstigte Abrechnung sind von der Regulierungsbehörde E-Control mit Verordnung festgelegt worden. Demnach werden die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt für teilnehmede Netzbenutzer:innen einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft in Bezug auf jenen Verbrauch, der durch zugeordnete eingespeiste Energie einer Erzeungsanlage aus der Gemeinschaft abgedeckt wird, um nachfolgende Prozentsätze reduziert:
- Lokalbereich: 57 Prozent (Netzebene 6 und 7)
- Regionalbereich: 28 Prozent (Netzebene 6 und 7)
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Der § 16a ElWOG 2010 gibt schon seit längerem die Möglichkeit zum Betrieb von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - in der Regel wird es sich dabei um Photovoltaik-Anlagen handeln. Im Informationsblatt finden Sie alle notwendigen Details. Grundsätzlich ist bei der Errichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen ebenso die vorgesehende Vorgehensweise zu beachten. Es ist empfehlenswert frühzeitig im Planungs-/Errichtungszeitraum mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber den gemeinschafltichen Betrieb zu akkordieren.
Beachten Sie, dass die Verträge zwischen uns als Netzbetreiber einerseits und jedem teilnehmenden Berechtigten bzw. dem Betreiber der Anlage andererseits von uns ausgestellt werden. Vorlagen für die weiteren Verträge können Sie beispielsweise von der PV-Gemeinschaft Informationsplattform beziehen.
Weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften finden Sie unter:
